Das Leistungsschutzrecht. Ein Dramolett in einem Akt.

Verleger: „Wir wollen Geld von Dir.“
Suchmaschinenbetreiber: „Wofür?“
Verleger: „Dafür, dass Du unsere Inhalte bewirbst.“
Suchmaschinenbetreiber: „Dann bewerbe ich Eure Inhalte eben nicht mehr.“
Verleger: „Nein, das darfst Du auch nicht. Du musst unsere Inhalte bewerben, und dafür musst Du uns bezahlen!“
Suchmaschinenbetreiber: surprise

Michael Eisenriegler
Genealogie, (Online-)Medien, Journalismus, (Netz-)Politik, Mongolei, Buddhismus, Single Malts, Analogue Audio.

2 Kommentare

  1. Der Dialog geht mittlerweile weiter…

    Suchmaschinenbetreiber: Gut, wir zahlen nicht und zeigen nur mehr die Überschriften an.

    Verleger: o.O :-( … Ok, dann zeigt halt wie bisher an, aber nur ausnahmsweise und ohne präjudizielle Wirkung… und gefallen tut es uns gar nicht! Erpresser!

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